Mobiltelefon

Ein Mobiltelefon (meistens Handy[1] , auch Funktelefon, GSM-Telefon, Funker,
in der Schweiz auch Natel) ist ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem
Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann.
Der größte Hersteller von Mobilfunkgeräten weltweit ist Nokia, daneben sind
unter anderem Panasonic, Samsung, Sanyo, Sharp, LG, Motorola und Sony
Ericsson bedeutende Anbieter. Die Entwicklung des Mobilfunks begann 1926 mit einem Telefondienst in
Zügen der Deutschen Reichsbahn und Reichspost auf der Strecke zwischen
Hamburg und Berlin. Dieser Telefondienst wurde nur den Reisenden der 1.
Klasse angeboten, doch schon 1918, rund fünf Jahre nach der Erfindung des
Meißnerischen Röhrensenders, führte die Deutsche Reichsbahn im Raum
Berlin Versuche mit Funktelefonen durch. Durch die Einführung flächendeckender digitaler Mobilfunknetze (D-Netz Ende 1980er-/Anfang 1990er-Jahre in
Deutschland, Österreich und der Schweiz) konnte die benötigte Batterieleistung der Mobiltelefone und damit auch
deren Größe erneut vermindert werden. 1992 wurde das erste GSM-fähige Mobilgerät von Motorola, das
International 3200, vorgestellt.
Die Entwicklung geht zunehmend in Richtung Multifunktionsgeräte mit Funktionen wie IP-Telefonie, Uhr, Kamera,
MP3-Player, Navigationsgerät, Taschenrechner und Spielkonsole. Für diese Geräte hat sich inzwischen die
Bezeichnung Smartphone oder auch PDA-Phone durchgesetzt.

Entstehung der Bezeichnung „Handy“
Zur gängigen Bezeichnung für die neu eingeführten GSM-Mobiltelefone bürgerte sich ab etwa 1992 in der deutschen
Umgangssprache der Begriff „Handy“ ein. Zur Entstehung des Begriffs gibt es zahlreiche widersprüchliche
Erklärungsansätze, die bislang nicht schlüssig belegt werden konnten.[7] [8] Im Zweiten Weltkrieg produzierte
Motorola neben dem Walkie-Talkie SCR-300, das auf dem Rücken getragen wurde, das Handie-Talkie SCR-536, das
man wie ein Telefon in der Hand halten konnte. Das erste D-Netz-Mobiltelefon, das den Begriff Handy im Namen
führte, war das 1992 von Loewe vorgestellte „HandyTel 100“.
Da im englischsprachigen Raum das Wort „Handy“ nicht als Bezeichnung für ein Mobiltelefon verwendet, sondern
als Adjektiv „praktisch/bequem/handlich“ übersetzt wird, wird es in der deutschen Sprache als Scheinanglizismus
eingeordnet. Die traditionellen englischsprachigen Begriffe für Mobiltelefon lauten im amerikanischen sowie
südafrikanischen Englisch cell(ular) phone, im britischen Englisch mobile phone oder kürzer nur portable oder
mobile. In Slang-Wörterbüchern wird jedoch auch schon das Substantiv „Handy“ in der deutschen Bedeutung
aufgeführt.

Be the first to comment - What do you think?  Posted by admin - 16. Juli 2010 at 17:34

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Mobiltelefone im Straßenverkehr

Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne
Freisprecheinrichtung ist Fahrzeugführern in vielen Ländern verboten
(z. B. in Deutschland, Österreich und der Schweiz). Bei
Nichtbeachtung des Verbotes werden Bußgelder, in Deutschland
zusätzlich auch eine Eintragung von einem Punkt im
Verkehrszentralregister verhängt. Als Benutzung des Mobiltelefons
wird in der deutschen Rechtsprechung auch das Ablesen der Uhrzeit
erachtet. Das Bußgeld beträgt deutschlandweit 40 Euro zuzüglich
Gebühren und Auslagen (§ 23 [9] Abs. 1a StVO). Grund dafür ist die
Ablenkung des Fahrers sowie gegebenenfalls der „Wegfall“ einer Hand
für das Lenken. Vielen ist nicht bekannt, dass ein „Headset“ nicht in
allen Ländern als Freisprecheinrichtung anerkannt wird. Für
Motorradfahrer, die auch während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen möchten, existieren spezielle
Motorrad-Gegensprechanlagen.
Doch selbst bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung kann ein Fahrer, wie neueste Studien zeigen, erheblich vom
Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Britischen Studien zufolge muss die Fahrbeeinträchtigung durch das
Telefonieren mit derjenigen gleichgesetzt werden, die unter Alkoholeinfluss erfolgt.

Be the first to comment - What do you think?  Posted by admin - at 16:35

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Handy im Flugzeug

Auch in einigen Flugzeugen ist Mobiltelefonieren während des Fluges inzwischen erlaubt[11] . Für Flugzeuge sind
Systeme entwickelt worden, die den Gebrauch von Mobiltelefonen an Bord ermöglichen. Mehrere
Fluggesellschaften planen, ihre Flugzeuge mit Sendegeräten auszustatten, die die Funksignale der Mobiltelefone
über Satelliten an die Mobilfunknetze weiterleiten. Die Sendeleistung der Mobiltelefone wird durch das Bordsystem
auf ein Minimum reduziert. Die Luftfahrtstandardisierungsgremien EUROCAE working group 58 und ihre
US-amerikanische Entsprechung RTCA special committee 202 haben sich eingehend mit dem Thema befasst und
Prüfvorschriften zum Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Mobilfunk und Bordelektronik
entwickelt. EUROCAE hat die zugehörigen Nachweisverfahren und Analysen im Dokument ED-130 niedergelegt.
In Deutschland regelt die Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung – LuftEBV – den Gebrauch elektronischer
Geräte an Bord von Flugzeugen. In dieser LuftEBV [12] wird der Gebrauch von Funktechniken innerhalb der Kabine
gegenüber vorherigen Versionen der Verordnung auf Basis der Arbeiten der oben genannten EUROCAE und
RTCA-Gremien gelockert. Erste Mobilfunksysteme sind bereits in Übereinstimmung mit den einschlägigen
Bauvorschriften für Flugzeuge von den europäischen Luftfahrtbehörden zugelassen[13] . Gegenwärtig ist aber das
Telefonieren mit Mobiltelefonen in der überwiegenden Mehrzahl der Flugzeuge nicht gestattet.

Be the first to comment - What do you think?  Posted by admin - at 15:36

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Rundfunkgebühren in Deutschland

Rundfunkgebührenpflicht in Deutschland
• Für Mobiltelefone mit direktem Empfangsteil für Rundfunksendungen (Radio, DVB-H, DVB-T) gilt die normale
Rundfunkgebührenpflicht.
• Für Mobiltelefone mit Internetzugang (als neuartige Rundfunkempfangsgeräte), die damit gestreamte
Rundfunksendungen empfangen können, ist seit dem 1. Januar 2007 eine Rundfunkgebühr von 5,52 € monatlich
zu zahlen.
Für die meisten privaten Nutzer entstehen aufgrund der Zweitgerätebefreiung dadurch allerdings keine zusätzlichen
Kosten.

Handystrahlenfilter
Vielfach werden so genannte Handystrahlenfilter angeboten, die angeblich vor Strahlung schützen sollen. Vor dem
Anbringen solcher Aufkleber oder Folien ist abzuraten, da diese die Nutzaussendung des Geräts beeinträchtigen
können, wodurch der Regelkreis zwischen Mobilteil und Basisstation gestört wird. Dadurch sendet das Mobilgerät
mit höherer Leistung, als in der jeweiligen Situation erforderlich wäre. Eine gesundheitsförderliche Wirkung der
Filter ist bisher nicht nachgewiesen.
Zudem ist das Anbringen jeglicher Vorrichtungen (z. B. Blinkantennen, Metallfolien und dergleichen) an einem
Mobiltelefon nur dann zulässig, wenn es der Hersteller ausdrücklich gestattet, da sonst die Zulassung zum Betrieb
des Gerätes in der EU gemäß den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien erlischt.[14]

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